Rechtliche Hinweise

Bantleon GmbH

Verwaltungsgesellschaft für den Umbrellafonds BANTLEON SELECT SICAV
 

Interessenskonflikte

Im unwahrscheinlichen Fall, dass ein Interessenskonflikt nicht durch die Fondsverwaltungsgesellschaft oder deren Bevollmächtigte beigelegt werden kann, werden die Investoren unter Einhaltung der Vertraulichkeit entsprechend von der Fondsverwaltungsgesellschaft informiert.

Ausführungsgrundsätze

Die Ausführungsgrundsätze der Bantleon Invest GmbH können Sie hier einsehen.

Ausführungsgrundsätze der Bantleon Invest GmbH (pdf, 169KB)

Beschwerdemanagement

Sollten Sie sich mit einer Beschwerde an die Fondsverwaltungsgesellschaft wenden wollen, richten Sie diese bitte an:

Bantleon GmbH
Beschwerdebeauftragter
Aegidientorplatz 2a
D-30159 Hannover
Tel.: +49 511 288 798 0
Kontakt per E-Mail

Die zuständige Person für das Beschwerdemanagement wird den Erhalt Ihres Briefes/Ihrer E-Mail bestätigen und sich um die schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Anliegens kümmern.

Allgemeine Grundsätze der Vergütungspolitik

1. Überblick

Dieses Dokument führt die allgemeinen Grundsätze betreffend Vergütung der Bantleon Invest GmbH aus, die wie nachfolgend beschrieben sind und folgende Ziele haben:

  • Die Vergütungsgrundsätze fördern eine solide und effektive Risikomanagementumgebung, stehen im Einklang mit den Interessen der Anleger und halten von der Übernahme von Risiken ab, die nicht mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds übereinstimmen.
  • Die Vergütungsgrundätze stehen im Einklang mit Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und Interessen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds oder der Anleger solcher Fonds und umfassen auch Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungsgrundsätze stehen darüber hinaus im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Gesellschaft und der verwalteten Fonds und fördern die Einbeziehung und adäquate Adressierung von Nachhaltigkeitsrisiken.
  • Die Vergütungsgrundsätze gewährleisten, dass die Vergütung den geltenden Regulierungsvorschriften entspricht, konkret den Vorschriften gemäss (i) § 37 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), (ii) der OGAW-Richtlinie 2014/91/EU, (iii) dem ESMA-Abschlussbericht über eine solide Vergütungspolitik gemäss OGAW-Richtlinie und AIFM-Richtlinie, verkündet am 31. März 2016, sowie (iv) der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Die vorliegende Vergütungspolitik gilt für die Mitarbeiter der Bantleon Invest GmbH, die als »Identifizierte Mitarbeiter« qualifizieren, darunter Geschäftsleitung, Portfolio Management, Compliance und Risk Management. Alle zu den genannten Funktionen zählenden Mitarbeiter sind in der Lage, einzeln oder gemeinschaftlich potenziell wesentlichen Einfluss auf die Bilanz bzw. GuV durch Gefährdung von Ergebniszielen oder auf die Risikoprofile der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds zu nehmen.

2. Berechnung der Vergütung

Die Vergütung der Angestellten der Kapitalverwaltungsgesellschaft setzt sich aus einer fixen und einer variablen Komponente zusammen. Beide Komponenten stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander und setzen keine Anreize zur Übernahme von Risiken, die unvereinbar sind mit den Risikoprofilen und Anlagebedingungen der von ihr verwalteten Investmentvermögen. Die feste Komponente ist genügend hoch, sodass eine flexible Politik bzgl. der variablen Komponente bis hin zum vollständigen Verzicht möglich ist.

Garantierte variable Vergütungen (Gratifikation) werden - mit Ausnahme der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses und längstens für ein Jahr - nicht gewährt.

3. Proportionalitätsgrundsatz

Der Proportionalitätsgrundsatz lässt zu, dass auf einige Anforderungen der OGAW-Richtlinie 2014/91/EU verzichtet werden kann. So wird den in den Absätzen

  • Art. 14b Abs. 1 h) Leistungsbewertung in einem mehrjährigen Rahmen und Auszahlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten über denselben Zeitraum;
  • Art. 14b Abs. 1 l) Berichtigungsmechanismus für variable Vergütungskomponenten;
  • Art. 14b Abs. 1 m) Auszahlung in Fondsanteilen;
  • Art. 14b Abs. 1 n) Rückstellung der Auszahlung;

beschriebenen Anforderungen an das Auszahlungsverfahren für die identifizierten Mitarbeiter nicht nachgekommen.

4. Identität der für die Zuteilung zuständigen Personen

Zuständig für die Festlegung, Überprüfung und Umsetzung der Vergütungspolitik sowie für die Zuteilung der Vergütung ist der Vorstand der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

5. Überprüfung und Änderung

Diese Vergütungsgrundsätze werden mindestens einmal jährlich überprüft.



 Bantleon Invest AG

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Seite:

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MIFID II Ausführungsgrundsätze

Bericht über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze

Die Bantleon Invest AG veröffentlicht jährlich, spätestens zum 30. April, den Bericht über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze, um ihren Kunden über die gewählten Ausführungsplätze zu informieren. Dieser Bericht basiert auf den Vorgaben der 2018 in Kraft getretenen delegierten Verordnung (EU) 2017/576 und richtet sich an Kunden, für die die Bantleon Invest AG die Finanzportfolioverwaltung nach § 20 Abs. 2 bzw. Abs. 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs erbringt. Dabei handelt es sich um professionelle Kunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes in der Vermögensverwaltung eines Direktbestands sowie um Kapitalverwaltungsgesellschaften, für die die Bantleon Invest AG als externer Asset Manager von Sondervermögen in dem Berichtjahr tätig war.

Den jeweiligen Berichten können Informationen zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen, gemessen am Handelsvolumen des vorangehenden Kalenderjahres, gegliedert nach Kategorien von Finanzinstrumenten und Ausführungswegen, entnommen werden. Die Berichte bestehen dabei jeweils aus einem beschreibenden Fließtext und einer Tabelle, welche die prozentuale Verteilung des Handelsvolumens auf die Ausführungsplätze beschreibt.

Um eine maschinelle Auswertung der Daten zu ermöglichen, wird der Tabellenteil des Berichts auch als offene Datei zur Verfügung gestellt. 
Zu Vergleichszwecken steht Ihnen auch der Bericht der Vorperiode zur Verfügung.

2022 - MiFID II und TOP 5

MiFID II Ausführungsgrundsätze 2022 Warburg Invest AG (pdf, 459KB)

2022 MiFID II Veröffentlichung Top5-Jahresbericht (xlsx, 32KB)

2021 - MiFID II und TOP 5

MiFID II Ausführungsgrundsätze 2021 Warburg Invest AG (pdf, 490KB)

2021 MiFID II Veröffentlichung Top5-Jahresbericht (xlsx, 35KB)

 

 

European PRIIPSs Template / European MIFID Template data

Das European MiFID Template

Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise, wenn Sie diese Datei nutzen. Falls Sie mit den nachfolgenden wichtigen Hinweisen nicht einverstanden sind, verwenden Sie diese Datei bitte nicht.

Diese Datei enthält bestimmte Daten im Format »European MiFID Template« (EMT) in Bezug auf Investmentfonds der Bantleon Invest AG, die für den öffentlichen Vertrieb registriert sind (nachstehend als »MiFID-II-Daten« bezeichnet). Die MiFID-II-Daten werden von der Bantleon Invest AG vor dem Hintergrund bestimmter Offenlegungspflichten erstellt, die für Wertpapierfirmen seit dem 3. Januar 2018 gelten, insbesondere gemäß Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zu Märkten für Finanzinstrument (MiFID-II-Richtlinie) und der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2017/565 vom 25. April 2016 zur Ergänzung der MiFID-II-Richtlinie (gemeinsam als die »MiFID-II-Verordnungen« bezeichnet).

Der Zweck der Bereitstellung der MiFID-II-Daten über das EMT besteht darin, jene Vertriebspartner zu unterstützen, die den Anforderungen gemäß den MiFID-II-Verordnungen entsprechen oder die entsprechende Konformität erlangen möchten (die Bantleon Invest AG - Vertriebspartner). Vertriebspartner und Anleger der Bantleon Invest AG werden nachstehend als »empfangende Partei« oder gemeinsam als »empfangende Parteien« bezeichnet.

Wichtiger Hinweis: Die Bereitstellung von MiFID-II-Daten über EMT stellt weder einen Vertrieb noch eine Anlageberatung im Hinblick auf einen Investmentfonds der Bantleon Invest AG dar. Darüber hinaus werden mögliche Anlagebeschränkungen oder Vertriebsbeschränkungen für den jeweiligen Investmentfonds nicht berührt. Die Bantleon Invest AG gestattet die Nutzung von MiFID-II-Daten ausschließlich genannten Zwecke.

Vorbehaltlich der Bedingungen einer separaten Vereinbarung, die die empfangende Partei möglicherweise mit der Bantleon Invest AG eingegangen ist, werden die MiFID-II-Daten der empfangenden Partei unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt:

  • Die empfangenden Parteien sollten unabhängig für sich selbst prüfen, ob die MiFID-II-Daten für ihre jeweiligen Zwecke geeignet sind. Die Bantleon Invest AG übernimmt keine Verantwortung oder Haftung bezüglich der MiFID-II-Daten.
  • Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Bantleon Invest AG -Vertriebspartners, erforderliche oder empfohlene Anpassungen an den Informationen in den MiFID-II-Daten vorzunehmen, einschließlich solcher Änderungen, die im Rahmen der maßgeblichen nationalen Durchführungsgesetze der MiFID-II-Richtlinie erforderlich oder ratsam sein können.
  • Die Bantleon Invest AG stellt die MiFID-II-Daten Bantleon Invest AG Anlegern auf rein freiwilliger Basis zur Verfügung, ohne jedwede Zusage und/oder Zusicherung, dass die in den MiFID-II-Daten enthaltenen Informationen irgendeinen besonderen Zweck erfüllen. Insbesondere können die im EMT-Format angezeigten MiFID-II-Daten ohne weitere Erläuterungen und zusätzliche Informationen, insbesondere die Informationen, die in den entsprechenden Vertriebsdokumenten des Investmentfonds (z. B. Fondsprospekt, KIID) enthalten sind, nicht ausreichend oder geeignet sein, um Unterstützung beim Treffen einer sachkundigen Anlageentscheidung zu bieten.
  • Die Bantleon Invest AG behält sich das Recht vor, die Offenlegung von Informationen und die Unterstützung bezüglich der MiFID-II-Anforderungen der Bantleon Invest AG Vertriebspartner jederzeit einzustellen.

 

Die aktuellen Templates finden Sie im Downloadbereich der Fonds.

Engagement-Berichte

Die Engagement-Berichte findenn Sie auf der Seite Nachhaltigkeit in der Kapitalverwaltung im Bereich Engagement und Stimmrechtsausübung

Zu den Engagement-Berichten

KAVerOV - Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Aufgrund der Novellierung der Vorgaben der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsregeln nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAVerOV) infolge der für OGAW-Verwaltungsgesellschaften geltenden Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1270 zur Änderung der Richtlinie 2010/43/EU (OGAW-DRL) in Bezug auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und –faktoren, sind nunmehr Angaben dazu zu tätigen, wie Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in die internen Prozesse der Gesellschaft einbezogen werden.

Die für Verwalter von AIF entsprechend geltenden Vorgaben aus der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1255 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 (AIFM-VO) sind nicht dabei in nationales Recht umzusetzen, sondern gelten unmittelbar.

Die Anforderungen betreffen hierbei den Investmentprozess, das Risikomanagement sowie die interne Governance (z. B. Umgang mit Interessenkonflikten) der Gesellschaft. Da etliche Anforderungen die Verhaltens- und Organisationsregeln betreffend, bereits im Rahmen anderer Vorgaben festgeschrieben sind, werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen der Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsregeln nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAVerOV) nur diejenigen Punkte separat adressiert, welche sich nicht aus den bestehenden Verweisen auf weitere Gesetze/Verordnungen explizit ergeben.

Dies betrifft v.a.

  • Ressourcen und Fachkenntnisse (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 KAVerOV-E)
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement und der wichtigsten nachteiligen
  • Auswirkungen von Investitionsentscheidungen (PAIs) im Investmentprozess (§ 5 Abs.2 KAVerOV-E)
  • Definitionen der Risiken (§ 5 Abs. 3 KAVerOV-E): Ergänzung der bisherigen Aufzählung um Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren

 

Die Gesellschaft wird Ausführungen zu den vorgenannten Punkten zum 01. Januar 2023 auf ihrer Internetpräsenz veröffentlichen. Von einer zeitlich früheren Veröffentlichung wird unter Berücksichtigung der Größe der Gesellschaft abgesehen, da die Gesellschaft weder im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt hat noch sich im Rahmen der Comply-or-Explain-Erklärung nach Art. 4 (1) SFDR zur Berücksichtigung dieser Auswirkungen zu jetzigen Zeitpunkt freiwillig bereit erklärt hat.

Digitales Hinweisgebersystem

Im Rahmen der Umsetzung der Compliance Strategie bei der Bantleon Invest AG wurde zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens der Unternehmen ein digitales Hinweisgebersystem beauftragt, um einen internen Meldekanal für Beschäftigte und Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten etc.) bereitzustellen.

Die IBS data protection services and consulting GmbH stellt dieses webbasierte Hinweisgebersystem zur Entgegennahme von Meldungen und zur Durchführung von Folgemaßnahmen zur Verfügung und gewährleistet als unabhängige und unparteiische Ombudsstelle, dass der interne Meldekanal für Hinweisgeber sicher konzipiert, eingerichtet und betrieben wird.

Zum Hinweisgebersystem der IBS data protection services and consulting GmbH

 

 

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