Weitere Informationen

Informationen der Bantleon Invest GmbH, Verwaltungsgesellschaft für den Umbrellafonds BANTLEON SELECT SICAV

Interessenskonflikte

Im unwahrscheinlichen Fall, dass ein Interessenskonflikt nicht durch die Fondsverwaltungsgesellschaft oder deren Bevollmächtigte beigelegt werden kann, werden die Investoren unter Einhaltung der Vertraulichkeit entsprechend von der Fondsverwaltungsgesellschaft informiert.

Ausführungsgrundsätze der Bantleon Invest GmbH

Die Ausführungsgrundsätze der Bantleon Invest GmbH können Sie hier einsehen.

Ausführungsgrundsätze der Bantleon Invest GmbH

Beschwerdemanagement

Sollten Sie sich mit einer Beschwerde an die Fondsverwaltungsgesellschaft wenden wollen, richten Sie diese bitte an:

Bantleon Invest GmbH
Beschwerdebeauftragter
Aegidientorplatz 2a
D-30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 288 798-0
Kontakt per E-Mail

Die zuständige Person für das Beschwerdemanagement wird den Erhalt Ihres Briefes/Ihrer E-Mail bestätigen und sich um die schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Anliegens kümmern.

Allgemeine Grundsätze der Vergütungspolitik

1. Überblick

Dieses Dokument führt die allgemeinen Grundsätze betreffend Vergütung der Bantleon Invest GmbH aus, die wie nachfolgend beschrieben sind und folgende Ziele haben:

  • Die Vergütungsgrundsätze fördern eine solide und effektive Risikomanagementumgebung, stehen im Einklang mit den Interessen der Anleger und halten von der Übernahme von Risiken ab, die nicht mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds übereinstimmen.
  • Die Vergütungsgrundätze stehen im Einklang mit Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und Interessen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds oder der Anleger solcher Fonds und umfassen auch Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungsgrundsätze stehen darüber hinaus im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Gesellschaft und der verwalteten Fonds und fördern die Einbeziehung und adäquate Adressierung von Nachhaltigkeitsrisiken.
  • Die Vergütungsgrundsätze gewährleisten, dass die Vergütung den geltenden Regulierungsvorschriften entspricht, konkret den Vorschriften gemäss (i) § 37 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), (ii) der OGAW-Richtlinie 2014/91/EU, (iii) dem ESMA-Abschlussbericht über eine solide Vergütungspolitik gemäss OGAW-Richtlinie und AIFM-Richtlinie, verkündet am 31. März 2016, sowie (iv) der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Die vorliegende Vergütungspolitik gilt für die Mitarbeiter der Bantleon Invest GmbH, die als »Identifizierte Mitarbeiter« qualifizieren, darunter Geschäftsleitung, Portfolio Management, Compliance und Risk Management. Alle zu den genannten Funktionen zählenden Mitarbeiter sind in der Lage, einzeln oder gemeinschaftlich potenziell wesentlichen Einfluss auf die Bilanz bzw. GuV durch Gefährdung von Ergebniszielen oder auf die Risikoprofile der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds zu nehmen.

 

2. Berechnung der Vergütung

Die Vergütung der Angestellten der Kapitalverwaltungsgesellschaft setzt sich aus einer fixen und einer variablen Komponente zusammen. Beide Komponenten stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander und setzen keine Anreize zur Übernahme von Risiken, die unvereinbar sind mit den Risikoprofilen und Anlagebedingungen der von ihr verwalteten Investmentvermögen. Die feste Komponente ist genügend hoch, sodass eine flexible Politik bzgl. der variablen Komponente bis hin zum vollständigen Verzicht möglich ist.

Garantierte variable Vergütungen (Gratifikation) werden - mit Ausnahme der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses und längstens für ein Jahr - nicht gewährt.

 

3. Proportionalitätsgrundsatz

Der Proportionalitätsgrundsatz lässt zu, dass auf einige Anforderungen der OGAW-Richtlinie 2014/91/EU verzichtet werden kann. So wird den in den Absätzen

  • Art. 14b Abs. 1 h) Leistungsbewertung in einem mehrjährigen Rahmen und Auszahlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten über denselben Zeitraum;
  • Art. 14b Abs. 1 l) Berichtigungsmechanismus für variable Vergütungskomponenten;
  • Art. 14b Abs. 1 m) Auszahlung in Fondsanteilen;
  • Art. 14b Abs. 1 n) Rückstellung der Auszahlung;

beschriebenen Anforderungen an das Auszahlungsverfahren für die identifizierten Mitarbeiter nicht nachgekommen.

 

4. Identität der für die Zuteilung zuständigen Personen

Zuständig für die Festlegung, Überprüfung und Umsetzung der Vergütungspolitik sowie für die Zuteilung der Vergütung ist der Vorstand der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

 

5. Überprüfung und Änderung

Diese Vergütungsgrundsätze werden mindestens einmal jährlich überprüft.