Fondsinformationen | |
Stand | 29.09.2023 |
ISIN | DE000A2QMEK6 |
WKN | A2QMEK |
Die Klassifikation der Investitionen als „nachhaltig“ im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR basiert im Wesentlichen auf den SDG-Bewertungen eines renommierten Nachhaltigkeitsdatenanbieters. Eines der angelegten DNSH-Kriterien ist, dass kein Titel hinsichtlich eines der SDGs 1 bis 16 als deutlich non-konform (i.S.v. „wesentliche negative Beeinträchtigung“) bewertet sein darf. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Kriterium ebenfalls dazu geeignet ist, eine PAI-Berücksichtigung anzunehmen. So lässt sich qualitativ ein Zusammenhang herstellen zwischen den PAIs 1 bis 6 (Treibhausgasemissionen) und den SDGs 7 (Affordable and Clean Energy), 12 (Responsible Consumption and Production) und 13 (Climate Action). PAI 7 (Biodiversität) lässt sich mit Bewertungen zu den SDGs 2 (Zero Hunger), 12 (Responsible Consumption and Production), 14 (Life Below Water) und 15 (Life on Land) in Verbindung setzen. PAI 8 (Wasser) findet implizit Berücksichtigung in Bewertungen zu SDG 2 (Zero Hunger), 6 (Clean Water and Sanitation), 12 (Responsible Consumption and Production), 14 (Life Below Water) und 15 (Life on Land). PAI 9 (Gefährlicher Müll) lässt sich in Verbindung setzen mit SDG 2 (Zero Hunger), 3 (Good Health and Well-Being), 6 (Clean Water and Sanitation), 12 (Responsible Consumption and Production) und 15 (Life on Land). Die PAIs 10 (UNGC Prinzipien und OECD Guidelines) und 11 (Richtlinien zur Einhaltung von UNGC Prinzipien und OECD Guidelines) könnten implizit in der Bewertung zu SDGs 10 (Reduced Inequalities) enthalten sein. PAI 12 (Gender Pay Gap) lässt sich in Zusammenhang bringen mit den SDGs 4 (Quality Education), 5 (Gender Equality) und 8 (Decent Work and Economic Growth). PAI 13 (Board Gender Diversität) dürfte ebenfalls über die SDGs 4 (Quality Education), 5 (Gender Equality), 8 (Decent Work and Economic Growth) sowie 10 (Reduced Inequalities) adressiert werden. PAI 14 (Kontroverse Waffen) ist wiederum direkt von SDG 16 (Peace, Justice and Strong Institutions) abgedeckt.Über die SDGs hinaus finden Ausschlusskriterien im Rahmen der Bewertung „nachhaltiger Investitionen“ gemäß der genannten Methodik statt, die ebenfalls dazu geeignet scheinen, sich positiv auf die PAI-Ausprägungen auszuwirken. So wird sich etwa der umsatzbezogene Ausschluss von Geschäftstätigkeiten im Bereich der fossilen Brennstoffe sowie Atomenergie positiv auf die Umwelt-bezogenen PAI-Ausprägungen auswirken, während insbesondere die Berücksichtigung von Governance- und Kontroversenbewertungen positive Effekte auf die PAIs mit sozialem Schwerpunkt haben dürften. Teilweise sind einzelne PAIs auch direkt durch die zugrundeliegende Methodik adressiert (z.B. PAI 10 durch den direkten Ausschluss von Emittenten aus der Klassifikation als „nachhaltig“ im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR aufgrund von Verstößen gegen den UN Global Compact).
Der Fonds zielt nicht auf einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen ab. Dennoch ist im Rahmen des Fondskonzepts für mindestens 75 Prozent des Gesamtportfolios sichergestellt, dass solche Titel ausgeschlossen werden, die gegen den UN Global Compact verstoßen. Die vorhandenen Überschneidungen zu den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen können den entsprechenden Veröffentlichungen der UN sowie der OECD entnommen werden.
Bindende Elemente bei der Auswahl der Rentenpapiere sind die vorgenannten Positiv- wie Negativkriterien. Eine Mindestquote ökologisch oder sozial nachhaltiger Investitionen zu erzielen, beabsichtigt die Fondskonstruktion nicht explizit.
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Zugang zu den Good-Governance-Praktiken der Unternehmen zu erhalten, in die investiert wird?
Im Rahmen der Investitionen in Rentenpapiere ist für den überwiegenden Anteil des Gesamtvermögens sichergestellt, dass solche Emittenten ausgeschlossen werden, bei denen Kenntnis über einen Verstoß gegen den UN Global Compact besteht, der auch Governance-Kriterien adressiert. Weitere Informationen können den Veröffentlichungen der UN zum Global Compact entnommen werden.
#1 Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.
#2 Nicht nachhaltige Investitionen umfasst Investitionen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.
Die beschriebenen Nachhaltigkeitsmerkmale werden nicht durch den Einsatz von Derivaten erreicht, sondern finden Anwendung nur auf Seite des Rentenportfolios.
In den beiden nachstehenden Diagrammen ist der Mindestprozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.
Taxonomie Konformität der Investitionen einschließlich Staatsanleihen* | 0% |
Sonstige | 100% |
Taxonomie Konformität der Investitionen ohne Staatsanleihen* | 0% |
Sonstige | 100% |
* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff "Staatsanleihen" alle Risikopositionen gegenüber Staaten.
Ein Mindestanteil ermöglichender bzw. dem Übergang geeigneter Wirtschaftsaktivitäten wird nicht zugesichert.
Wie hoch ist der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit umweltpolitischer Zielsetzung, die nicht mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen?
Der Fonds strebt nicht an, einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR zu tätigen. Entsprechend beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel, das nicht mit der EU-Taxonomie konform ist, 0%.
Finanzinstrument EU SFDR Mindest- oder Planinvestition Nachhaltige Investitionen Sonstige Umweltinvestitionen | 0% |
Sonstige | 100% |
Der Fonds strebt nicht an, einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR zu tätigen. Entsprechend beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem sozialen Ziel 0%.
Finanzinstrument EU SFDR Mindest- oder Planinvestition mit ökologischen oder sozialen Merkmalen | 75% |
Sonstige | 25% |
Unter #2 Andere Investitionen können neben derivativen Finanzinstrumenten, wie dem genannten Total Return Swap, auch liquide Bestände, sonstige Vermögensgegenstände oder Investitionen aus finanzwirtschaftlichen Gründen im Rahmen der in den Verkaufsunterlagen vorgegebenen Grenzen subsummiert sein.
Für andere Investitionen, die nicht unter die Nachhaltigkeitsstrategie des Fonds fallen, gibt es keine bindenden Kriterien zur Berücksichtigung eines ökologischen und/oder sozialen Mindestschutzes. Dies ist entweder durch die Natur der Vermögensgegenstände bedingt, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser vertraglichen Unterlagen keine gesetzlichen Anforderungen oder marktüblichen Verfahren existieren, wie man bei solchen Vermögensgegenständen einen ökologischen und/oder sozialen Mindestschutz umsetzen kann oder es werden gezielt Investitionen von der Nachhaltigkeitsstrategie ausgenommen, die dann ebenfalls nicht der Prüfung eines ökologischen und/oder sozialen Mindestschutzes unterliegen.
Was ist der Unterschied zwischen direkten Engagements in Beteiligungsunternehmen und allen anderen Arten von Engagements?
Während im Rahmen der direkten Exposition gegenüber Beteiligungsunternehmen die genannten Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden (mindestens 75 Prozent des investierten Vermögens), ist dies insbesondere bei derivativen Finanzinstrumenten, liquiden Bestände und sonstige Vermögensgegenstände, die im Rahmen der in den Verkaufsunterlagen vorgegebenen Grenzen enthalten sein können, mangels Datenverfügbarkeit regelmäßig nicht möglich. Darüber hinaus können im restlichen Anteil ebenfalls Investitionen enthalten sein, auf die die Nachhaltigkeitskriterien aus finanzwirtschaftlichen Gründen nicht angewendet werden.
Die Gesellschaft greift ausschließlich auf Daten etablierter Drittanbieter zurück. Die Auswahl der Datenanbieter erfolgt über einen strengen Einkaufs- und Bestellprozess in dessen Verlauf das Vorliegen eigener Prüf- und Qualtitätssicherungsstandarts bei den Datenanbietern der Gesellschaft geprüft wird. Die Gesellschaft greift auf diese etablierten Prüfprozesse der Anbieter zurück.
Die Gesellschaft verwendet ausschließlich Daten etablierter Datenabieter, eine weitere Aufbereitung der Daten findet nicht statt.
Die Gesellschaft verwendet ausschließlich Daten etablierter Datenabieter, eigene Schätzungen für fehlende Daten werden nicht vorgenommen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsreportings der Gesellschaft sowie der vorvertraglichen Informationen wird exiplizit auf die tatsächliche Abdeckung bzw. die Datenverfügbarkeit zu einzelnen Themenblöcken hingewiesen.