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Climate Smart Europe LS

Stand 29.09.2023
Fondsinformationen
Stand 29.09.2023
ISIN DE000A2QMEK6
WKN A2QMEK
Zusammenfassung
Die dem Fonds zufließende Liquidität wird in Geldmarktanlagen oder in risikoärmere Rentenpapiere mit tendenziell kürzeren Laufzeiten investiert. Mindestens 75 Prozent des investierten Vermögens wird hierbei in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten investiert, die einen unterdurchschnittlichen CO2-Fußabdruck aufweisen und weiteren sektor- und normbasierten Kriterien entsprechen.
Keine erhebliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels
Der Fonds zielt nicht auf einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen ab. Dennoch werden im Rahmen der Anlagestrategie zu mindestens 75 Prozent (in Bezug auf das investierte Vermögen) Rentenpapiere solcher Emittenten ausgewählt, die einen unterdurchschnittlichen CO2-Fußabdruck aufweisen. Zudem gilt für den überwiegenden Anteil der Emittenten (75 Prozent des Gesamtportfolios), dass diese ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom und zu nichtmehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl und nicht aus dem Anbau der Exploration und aus der Dienstleistung für Ölsande und Ölschiefer generieren dürfen. Darüber hinaus darf für den überwiegenden Anteil der Emittenten kein Verstöße gegen den UN Global Compact bekannt sein.

Die Klassifikation der Investitionen als „nachhaltig“ im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR basiert im Wesentlichen auf den SDG-Bewertungen eines renommierten Nachhaltigkeitsdatenanbieters. Eines der angelegten DNSH-Kriterien ist, dass kein Titel hinsichtlich eines der SDGs 1 bis 16 als deutlich non-konform (i.S.v. „wesentliche negative Beeinträchtigung“) bewertet sein darf. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Kriterium ebenfalls dazu geeignet ist, eine PAI-Berücksichtigung anzunehmen. So lässt sich qualitativ ein Zusammenhang herstellen zwischen den PAIs 1 bis 6 (Treibhausgasemissionen) und den SDGs 7 (Affordable and Clean Energy), 12 (Responsible Consumption and Production) und 13 (Climate Action). PAI 7 (Biodiversität) lässt sich mit Bewertungen zu den SDGs 2 (Zero Hunger), 12 (Responsible Consumption and Production), 14 (Life Below Water) und 15 (Life on Land) in Verbindung setzen. PAI 8 (Wasser) findet implizit Berücksichtigung in Bewertungen zu SDG 2 (Zero Hunger), 6 (Clean Water and Sanitation), 12 (Responsible Consumption and Production), 14 (Life Below Water) und 15 (Life on Land). PAI 9 (Gefährlicher Müll) lässt sich in Verbindung setzen mit SDG 2 (Zero Hunger), 3 (Good Health and Well-Being), 6 (Clean Water and Sanitation), 12 (Responsible Consumption and Production) und 15 (Life on Land). Die PAIs 10 (UNGC Prinzipien und OECD Guidelines) und 11 (Richtlinien zur Einhaltung von UNGC Prinzipien und OECD Guidelines) könnten implizit in der Bewertung zu SDGs 10 (Reduced Inequalities) enthalten sein. PAI 12 (Gender Pay Gap) lässt sich in Zusammenhang bringen mit den SDGs 4 (Quality Education), 5 (Gender Equality) und 8 (Decent Work and Economic Growth). PAI 13 (Board Gender Diversität) dürfte ebenfalls über die SDGs 4 (Quality Education), 5 (Gender Equality), 8 (Decent Work and Economic Growth) sowie 10 (Reduced Inequalities) adressiert werden. PAI 14 (Kontroverse Waffen) ist wiederum direkt von SDG 16 (Peace, Justice and Strong Institutions) abgedeckt.Über die SDGs hinaus finden Ausschlusskriterien im Rahmen der Bewertung „nachhaltiger Investitionen“ gemäß der genannten Methodik statt, die ebenfalls dazu geeignet scheinen, sich positiv auf die PAI-Ausprägungen auszuwirken. So wird sich etwa der umsatzbezogene Ausschluss von Geschäftstätigkeiten im Bereich der fossilen Brennstoffe sowie Atomenergie positiv auf die Umwelt-bezogenen PAI-Ausprägungen auswirken, während insbesondere die Berücksichtigung von Governance- und Kontroversenbewertungen positive Effekte auf die PAIs mit sozialem Schwerpunkt haben dürften. Teilweise sind einzelne PAIs auch direkt durch die zugrundeliegende Methodik adressiert (z.B. PAI 10 durch den direkten Ausschluss von Emittenten aus der Klassifikation als „nachhaltig“ im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR aufgrund von Verstößen gegen den UN Global Compact).

Der Fonds zielt nicht auf einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen ab. Dennoch ist im Rahmen des Fondskonzepts für mindestens 75 Prozent des Gesamtportfolios sichergestellt, dass solche Titel ausgeschlossen werden, die gegen den UN Global Compact verstoßen. Die vorhandenen Überschneidungen zu den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen können den entsprechenden Veröffentlichungen der UN sowie der OECD entnommen werden.
Anlagestrategie
Ziel der Anlagepolitik des Fonds ist es durch eine weitestgehend marktneutrale, derivative Aktien Investmentstrategie einen möglichst hohen Vermögenszuwachs zu erwirtschaften. Die primäre Ertrags- und damit auch Risikoquelle bildet eine Kauf-/Verkauf-Aktienstrategie (Long/Short-Aktienstrategie) in europäischen Aktien, die darauf ausgerichtet ist, von der Transition in eine klimaneutralere Welt zu profitieren. Diese wird in Form eines Total Return Equity Swaps abgebildet. Die dem Fonds zufließende Liquidität wird in Geldmarktanlagen oder in risikoärmere Rentenpapiere mit tendenziell kürzeren Laufzeiten investiert, die zu mindestens 75% unter der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt sein müssen.
Welches sind die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die bei der Auswahl der Anlagen zur Erreichung des nachhaltigen Anlageziels verwendet werden?

Bindende Elemente bei der Auswahl der Rentenpapiere sind die vorgenannten Positiv- wie Negativkriterien. Eine Mindestquote ökologisch oder sozial nachhaltiger Investitionen zu erzielen, beabsichtigt die Fondskonstruktion nicht explizit.

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Zugang zu den Good-Governance-Praktiken der Unternehmen zu erhalten, in die investiert wird?

Im Rahmen der Investitionen in Rentenpapiere ist für den überwiegenden Anteil des Gesamtvermögens sichergestellt, dass solche Emittenten ausgeschlossen werden, bei denen Kenntnis über einen Verstoß gegen den UN Global Compact besteht, der auch Governance-Kriterien adressiert. Weitere Informationen können den Veröffentlichungen der UN zum Global Compact entnommen werden.
Aufteilung der Investitionen

#1 Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.
#2 Nicht nachhaltige Investitionen umfasst Investitionen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Wie wird durch den Einsatz von Derivaten das Ziel der nachhaltigen Geldanlage erreicht?

Die beschriebenen Nachhaltigkeitsmerkmale werden nicht durch den Einsatz von Derivaten erreicht, sondern finden Anwendung nur auf Seite des Rentenportfolios.

Inwieweit sind nachhaltige Investitionen mit umweltpolitischer Zielsetzung mit der EU-Taxonomie vereinbar?

In den beiden nachstehenden Diagrammen ist der Mindestprozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

Taxonomie Konformität der Investitionen einschließlich Staatsanleihen* 0%
Sonstige 100%
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Taxonomie Konformität der Investitionen ohne Staatsanleihen* 0%
Sonstige 100%
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* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff "Staatsanleihen" alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Mindestanteil der Investitionen in Übergangs- und Ermöglichungsmaßnahmen?

Ein Mindestanteil ermöglichender bzw. dem Übergang geeigneter Wirtschaftsaktivitäten wird nicht zugesichert.


Finanzinstrument Mindestanteil an Übergangsmaßnahmen 0%
Sonstige 100%
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Finanzinstrument Mindestanteil an Ermöglichungsmaßnahmen 0%
Sonstige 100%
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Wie hoch ist der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit umweltpolitischer Zielsetzung, die nicht mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen?

Der Fonds strebt nicht an, einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR zu tätigen. Entsprechend beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel, das nicht mit der EU-Taxonomie konform ist, 0%.


Finanzinstrument EU SFDR Mindest- oder Planinvestition Nachhaltige Investitionen Sonstige Umweltinvestitionen 0%
Sonstige 100%
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Wie hoch ist der Mindestanteil an sozial nachhaltigen Anlagen?

Der Fonds strebt nicht an, einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR zu tätigen. Entsprechend beträgt der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem sozialen Ziel 0%.


Finanzinstrument EU SFDR Mindest- oder Planinvestition mit ökologischen oder sozialen Merkmalen 75%
Sonstige 25%
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Welche Investitionen fallen unter »#2 Andere Investitionen«, was ist ihr Zweck und gibt es Mindestgarantien für Umwelt und Soziales?

Unter #2 Andere Investitionen können neben derivativen Finanzinstrumenten, wie dem genannten Total Return Swap, auch liquide Bestände, sonstige Vermögensgegenstände oder Investitionen aus finanzwirtschaftlichen Gründen im Rahmen der in den Verkaufsunterlagen vorgegebenen Grenzen subsummiert sein.

Für andere Investitionen, die nicht unter die Nachhaltigkeitsstrategie des Fonds fallen, gibt es keine bindenden Kriterien zur Berücksichtigung eines ökologischen und/oder sozialen Mindestschutzes. Dies ist entweder durch die Natur der Vermögensgegenstände bedingt, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser vertraglichen Unterlagen keine gesetzlichen Anforderungen oder marktüblichen Verfahren existieren, wie man bei solchen Vermögensgegenständen einen ökologischen und/oder sozialen Mindestschutz umsetzen kann oder es werden gezielt Investitionen von der Nachhaltigkeitsstrategie ausgenommen, die dann ebenfalls nicht der Prüfung eines ökologischen und/oder sozialen Mindestschutzes unterliegen.

Was ist der Unterschied zwischen direkten Engagements in Beteiligungsunternehmen und allen anderen Arten von Engagements?

Während im Rahmen der direkten Exposition gegenüber Beteiligungsunternehmen die genannten Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden (mindestens 75 Prozent des investierten Vermögens), ist dies insbesondere bei derivativen Finanzinstrumenten, liquiden Bestände und sonstige Vermögensgegenstände, die im Rahmen der in den Verkaufsunterlagen vorgegebenen Grenzen enthalten sein können, mangels Datenverfügbarkeit regelmäßig nicht möglich. Darüber hinaus können im restlichen Anteil ebenfalls Investitionen enthalten sein, auf die die Nachhaltigkeitskriterien aus finanzwirtschaftlichen Gründen nicht angewendet werden.


Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels
Es wird kein Mindestanteil nachhaltiger Investitionen angestrebt. Die Warburg Invest AG misst den Anteil nachhaltiger Investitionen i.S.d. Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung (SFDR) anhand einer selbst entwickelten Methodik. Im Rahmen dieser Methodik wird in erster Linie auf das Sustainable Development Goal (SDG)-Bewertungsmodell eines renomierten Datenanbieters abgestellt. Nur sofern entsprechend Art. 2 Nr. 17 SFDR ein Zielbeitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel identifiziert wird, keine wesentliche negative Beeinträchtigung dieser Ziele durch das gleiche Unternehmen vorliegt (gemessen an genanntem SDG-Bewertungsmodell sowie weiteren Ausschlusskriterien) und eine gute Unternehmensführung angewandt wird, wird eine Investition als nachhaltig bezeichnet. Ein Zielbeitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel liegt vor, sofern die Wirtschaftsaktivitäten des Emittenten hinsichtlich mindestens eines der zugeordneten SDGs durch den Datenanbieter als mindestens konform bewertet sind, während sie hinsichtlich keines der entsprechenden Zieldimension (Umwelt- oder Sozialziel) zugeordneten SDGs als non-konform oder deutlich non-konform bewertet sind. Darüber hinaus werden unabhängig von der Zuordnung zur Umwelt- oder Sozialdimension im Sinne des Do Not Significantly Harm (DNSH)-Prinzips und dem Prinzip der guten Governance Unternehmen ausgeschlossen, die im Rahmen des SDG-Bewertungsmodells des Datenanbieters eine Bewertung von deutlich non-konform zu einem SDG aufweisen oder gegen weitere Kriterien verstoßen. Diese sind einerseits Umsatzgrenzen (z.B. abgeleitet aus der Konsultationsfassung der BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen) und andererseits Ratings hinsichtlich Governance und kontroversem Unternehmensverhalten. Die Methodik zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen kann der Website der Gesellschaft entnommen werden.
Methoden
Der Fonds zielt nicht auf einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen ab. Dennoch werden mindestens 75 Prozent des investierten Vermögens in Rentenpapiere solcher Emittenten angelegt, die einen unterdurchschnittlichen CO2-Fußabdruck aufweisen. Zudem gilt für den überwiegenden Anteil der Emittenten (75 Prozent des Gesamtporfolios), dass diese ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom und zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl und nicht aus dem Anbau der Exploration und aus der Dienstleistung für Ölsande und Ölschiefer generieren dürfen. Darüber hinaus darf für den überwiegenden Anteil der Emittenten kein Verstöße gegen den UN Global Compact bekannt sein.
Datenquellen und -Verarbeitung
Das Produkt strebt nicht an, einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen zu tätigen. Da die dem Fonds zugrundeliegenden Nachhaltigkeitskriterien nicht deckungsgleich sind mit den Kriterien zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen i.S.d. Art. 2 Nr. 17 SFDR nach Definition der Gesellschaft, ist es möglich, dass Abweichungen zwischen dem Anteil der Investitionen unter Nachhaltigkeitskriterien und dem Anteil nachhaltiger Investitionen bestehen. Grundsätzlich sind die verankerten Nachhaltigkeitskriterien auf mindestens 75 Prozent des Portfolios anzuwenden. Im restlichen Anteil können neben derivativen Finanzinstrumenten auch liquide Bestände, sonstige Vermögensgegenstände oder Investitionen aus finanzwirtschaftlichen Gründen im Rahmen der in den Verkaufsunterlagen vorgegebenen Grenzen enthalten sein.

Die Gesellschaft greift ausschließlich auf Daten etablierter Drittanbieter zurück. Die Auswahl der Datenanbieter erfolgt über einen strengen Einkaufs- und Bestellprozess in dessen Verlauf das Vorliegen eigener Prüf- und Qualtitätssicherungsstandarts bei den Datenanbietern der Gesellschaft geprüft wird. Die Gesellschaft greift auf diese etablierten Prüfprozesse der Anbieter zurück.

Die Gesellschaft verwendet ausschließlich Daten etablierter Datenabieter, eine weitere Aufbereitung der Daten findet nicht statt.

Die Gesellschaft verwendet ausschließlich Daten etablierter Datenabieter, eigene Schätzungen für fehlende Daten werden nicht vorgenommen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsreportings der Gesellschaft sowie der vorvertraglichen Informationen wird exiplizit auf die tatsächliche Abdeckung bzw. die Datenverfügbarkeit zu einzelnen Themenblöcken hingewiesen.

Beschränkung hinsichtlich der Methoden und Daten
Die Gesellschaft verwendet auschließlich Daten renommierter externer Datenabieter und führt kein eigenes Nachhaltigkeitsresearch durch. Aus diesem Grund werden keine Schätzungen für fehlende Datenpunkte vorgenommen, so dass mangelnde Daten ein limitiernder Faktor für die Methodologie sind.

Sorgfaltspflicht
Die Gesellschaft verwendet Daten renommierter externer Datenanbieter sowohl im Management nachhaltiger Anlagestrategien als auch in der Investmentcompliance, über die sowohl Pre-Trade als auch Post-Trade Überprüfungen vorgenommen werden.

MITWIRKUNGSPOLITIK
Die Gesellschaft ist in ihrem Namen und mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem thematisch orientierten Pooled-Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Damit schafft die Gesellschaft für sich und die Anleger ihrer Sondervermögen eine kosteneffiziente Möglichkeit, weltweit gemeinsam mit anderen Anlegern und den Unternehmen an der Verbesserung ihres Risikomanagements und ihrer ESG-Performance zu arbeiten. Der globale Investorenpool mit gleichgesinnten Investoren ermöglicht es hierbei, mehr Einfluss auszuüben, als wenn die Gesellschaft oder einzelne Anleger dies allein durchführen würden.

Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels
Der Fonds verfolgt ein aktives Anlagekonzept.







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