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Schön & Co Nachhaltigkeitsfonds

Stand 30.10.2023
Fondsinformationen
Stand 30.10.2023
ISIN DE000A12BU09
WKN A12BU0
Zusammenfassung
Bei der Auswahl der Werte für den Schön &::amp:: Co Nachhaltigkeitsfonds wird stets der ganzheitliche ökologische Fußabdruck berücksichtigt. Grundlage ist eine Nachhaltigkeitsdefinition, welche die Anlage unter anderem nach den fünf Kriterien Minimierung, Innovation, Exnovation, Produktivität und Effizienz analysiert. Diese Analyse umfasst die gesamte Lieferkette von der „Grundsteinlegung“ bis zur Entsorgung am Ende der Wertschöpfungs- bzw. Verwertungskette. Insbesondere Werte, die durch ein oder mehrere Kriterien einen positiven Einfluss auf die Natur haben, kommen für die Anlage im Schön &::amp:: Co Nachhaltigkeitsfonds in Frage. In diese Betrachtung fließt zusätzlich eine Zeitgewichtung ein, damit positive ökologische Effekte besonders gewichtet werden können, die schnell wirksam werden und / oder lange andauern.
Keine erhebliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Investitionsziels
Das Sondervermögen ist nicht auf einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen ausgerichtet. Unabhängig davon sind unter den nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen diejenigen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen zu verstehen, die negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Nachhaltigkeitsfaktoren umfassen dabei unter anderem Umwelt- und Sozialbelange, die Achtung von Menschenrechten, eine nachhaltige Unternehmensführung und die Bekämpfung von Korruption. Die zugrundeliegenden Indikatoren sind z.B. der CO2-Fußabdruck eines Unternehmens, der Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieformen und die Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf die Biodiversität. Auf sozialer Ebene werden beispielsweise Verstöße gegen die Regeln des UN Global Compact erhoben. Bei staatlichen Emittenten werden die Treibhausgas-Intensität und Verstöße gegen internationale Normen und Übereinkommen als Messgrößen herangezogen.

Das Sondervermögen ist nicht auf einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen ausgerichtet. Als Indikatoren zur Erfassung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen durch Emittenten dienen Kennzahlen, definierte Ausschlusskriterien, sowie das Engagement eines Emittenten im Bereich Nachhaltigkeit. Als Kennzahlen werden u.a. die gesamten (berichteten oder geschätzten) Treibhausgasemissionen, sowie die Treibhausgasintensität eines Unternehmens betrachtet. Definierte Ausschlusskriterien umfassen Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, sowie die Herstellung bzw. der Verkauf von kontroversen Waffen. Für die Auswahl der Emittenten werden externe ESG-Ratings verwendet.

Das Sondervermögen ist nicht auf einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen ausgerichtet. Unabhängig davon führt das Vorhandensein schwerer Verstöße gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen (UN Global Compact) oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu einem Ausschluss des Emittenten.
Anlagestrategie
Der Schön & Co Nachhaltigkeitsfonds investiert in Aktien, Anleihen, börsengehandelte Derivate sowie Bankguthaben und andere barmittelähnliche Anlagen („Liquidität“). Weiter ist eine Investition in Zertifikate möglich. Die Aktienquote bewegt sich je nach Marktlage zwischen 0 Prozent und 35 Prozent, während Liquidität und Anleihen jeweils bis zu 100 Prozent des Fondsvolumens erreichen dürfen. Mindestens 50 Prozent der im Fonds befindlichen Anleihen müssen ein Investment-Grade-Rating haben. Fremdwährungen des in Euro notierenden Fonds sind bis zu 50 Prozent möglich. Der Währungskorb ist auf OECD-Währungen begrenzt. Es wird ausschließlich in Einzelwerte investiert, die einer börsentäglichen Marktpreisbildung unterliegen und börsennotiert sind. Die Anlage in Fonds und ETFs ist nicht möglich. Trotz der Schwerpunktsetzung im Bereich Nachhaltigkeit legt der Fonds besonderen Wert auf eine breite Diversifikation. Deswegen darf je Emittent maximal 6 Prozent des Fondsvolumens unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 206 Absatz 1 KAGB investiert werden. Maximal 2 Prozent des Fondsvolumens dürfen in Aktien eines Unternehmens angelegt werden. Der Fonds bildet weder einen Wertpapierindex ab, noch orientiert sich die Gesellschaft für den Fonds an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Der Schwerpunkt der ausgewählten Werte des Sondervermögens findet unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählte Vermögensgegenstände investiert werden. Der Fokus wird hier anhand von definierten Nachhaltigkeitskriterien auf ein nachhaltiges Wirtschaften gelegt, das heißt auf Emittenten, deren Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich ihres Beitrages zum Umweltschutz, ihres CO2-Verbrauchs und/oder ihrer Ökoeffizienz geprüft und einklassifiziert werden.
Welches sind die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die bei der Auswahl der Anlagen zur Erreichung des nachhaltigen Anlageziels verwendet werden?

Es werden zu mindestens 51% des Fondsvermögens Investitionen in Wertpapiere von Emittenten getätigt, welche nicht gegen die folgenden Ausschlusskriterien verstoßen: konventionelle Waffen und Rüstungsgüter (Umsatztoleranz

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Zugang zu den Good-Governance-Praktiken der Unternehmen zu erhalten, in die investiert wird?

Zur Bewertung von Good-Governance-Praktiken von Unternehmen werden externe ESG-Ratings herangezogen.
Aufteilung der Investitionen

#1 Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.
#2 Nicht nachhaltige Investitionen umfasst Investitionen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Wie wird durch den Einsatz von Derivaten das Ziel der nachhaltigen Geldanlage erreicht?

Der Einsatz von Derivaten erfolgt nur zum Zweck der Absicherung und nicht zur Umsetzung nachhaltiger Ziele.

Inwieweit sind nachhaltige Investitionen mit umweltpolitischer Zielsetzung mit der EU-Taxonomie vereinbar?

In den beiden nachstehenden Diagrammen ist der Mindestprozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

Taxonomie Konformität der Investitionen einschließlich Staatsanleihen* 0%
Sonstige 100%
Schön & Co Nachhaltigkeitsfonds
Taxonomie Konformität der Investitionen ohne Staatsanleihen* 0%
Sonstige 100%
Schön & Co Nachhaltigkeitsfonds

* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff "Staatsanleihen" alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Mindestanteil der Investitionen in Übergangs- und Ermöglichungsmaßnahmen?

Es wird kein Mindestanteil von Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichenden Tätigkeiten angestrebt.


Finanzinstrument Mindestanteil an Übergangsmaßnahmen 0%
Sonstige 100%
Schön & Co Nachhaltigkeitsfonds
Finanzinstrument Mindestanteil an Ermöglichungsmaßnahmen 0%
Sonstige 100%
Schön & Co Nachhaltigkeitsfonds
Wie hoch ist der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit umweltpolitischer Zielsetzung, die nicht mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen?

Es wird kein Mindestanteil nachhaltiger Investitionen angestrebt.


Finanzinstrument EU SFDR Mindest- oder Planinvestition Nachhaltige Investitionen Sonstige Umweltinvestitionen 0%
Sonstige 100%
Schön & Co Nachhaltigkeitsfonds
Wie hoch ist der Mindestanteil an sozial nachhaltigen Anlagen?

Es wird kein Mindestanteil nachhaltiger Investitionen angestrebt.


Finanzinstrument EU SFDR Mindest- oder Planinvestition mit ökologischen oder sozialen Merkmalen 51%
Sonstige 49%
Schön & Co Nachhaltigkeitsfonds
Welche Investitionen fallen unter »#2 Andere Investitionen«, was ist ihr Zweck und gibt es Mindestgarantien für Umwelt und Soziales?

Andere Investitionen werden zum Zweck der Diversifikation oder zur Absicherung getätigt.

Ein Mindestschutz in Bezug auf diese Investitionen besteht nicht.

Was ist der Unterschied zwischen direkten Engagements in Beteiligungsunternehmen und allen anderen Arten von Engagements?

Der Schön &::amp:: Co Nachhaltigkeitsfonds investiert in der Regel nicht in Zielfonds sondern verfügt ausschließlich über direktes Exposure.


Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels
Die Gesellschaft misst den Anteil nachhaltiger Investitionen i.S.d. Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung (SFDR) anhand einer selbst entwickelten Methodik. Im Rahmen dieser Methodik wird in erster Linie auf das Sustainable Development Goal (SDG)-Bewertungsmodell eines renommierten Datenanbieters abgestellt. Nur sofern entsprechend Art. 2 Nr. 17 SFDR ein Zielbeitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel identifiziert wird, keine wesentliche negative Beeinträchtigung dieser Ziele durch das gleiche Unternehmen vorliegt (gemessen an genanntem SDG-Bewertungsmodell sowie weiteren Ausschlusskriterien) und eine gute Unternehmensführung angewandt wird, wird eine Investition als nachhaltig bezeichnet. Ein Zielbeitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel liegt vor, sofern die Wirtschaftsaktivitäten des Emittenten hinsichtlich mindestens eines der zugeordneten SDGs durch den Datenanbieter als mindestens konform bewertet sind, während sie hinsichtlich keines der entsprechenden Zieldimension (Umwelt- oder Sozialziel) zugeordneten SDGs als non-konform oder deutlich non-konform bewertet sind. Darüber hinaus werden unabhängig von der Zuordnung zur Umwelt- oder Sozialdimension im Sinne des Do Not Significantly Harm (DNSH)-Prinzips und dem Prinzip der guten Governance Unternehmen ausgeschlossen, die im Rahmen des SDG-Bewertungsmodells des Datenanbieters eine Bewertung von deutlich non-konform zu einem SDG aufweisen oder gegen weitere Kriterien verstoßen. Diese sind einerseits Umsatzgrenzen (z.B. abgeleitet aus der Konsultationsfassung der BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen) und andererseits Ratings hinsichtlich Governance und kontroversem Unternehmensverhalten. Die Methodik zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen kann der Website der Gesellschaft entnommen werden.
Methoden
Die Gesellschaft misst den Anteil nachhaltiger Investitionen i.S.d. Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung (SFDR) anhand einer selbst entwickelten Methodik. Im Rahmen dieser Methodik wird in erster Linie auf das Sustainable Development Goal (SDG)-Bewertungsmodell eines renommierten Datenanbieters abgestellt. Nur sofern entsprechend Art. 2 Nr. 17 SFDR ein Zielbeitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel identifiziert wird, keine wesentliche negative Beeinträchtigung dieser Ziele durch das gleiche Unternehmen vorliegt (gemessen an genanntem SDG-Bewertungsmodell sowie weiteren Ausschlusskriterien) und eine gute Unternehmensführung angewandt wird, wird eine Investition als nachhaltig bezeichnet. Ein Zielbeitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel liegt vor, sofern die Wirtschaftsaktivitäten des Emittenten hinsichtlich mindestens eines der zugeordneten SDGs durch den Datenanbieter als mindestens konform bewertet sind, während sie hinsichtlich keines der entsprechenden Zieldimension (Umwelt- oder Sozialziel) zugeordneten SDGs als non-konform oder deutlich non-konform bewertet sind. Darüber hinaus werden unabhängig von der Zuordnung zur Umwelt- oder Sozialdimension im Sinne des Do Not Significantly Harm (DNSH)-Prinzips und dem Prinzip der guten Governance Unternehmen ausgeschlossen, die im Rahmen des SDG-Bewertungsmodells des Datenanbieters eine Bewertung von deutlich non-konform zu einem SDG aufweisen oder gegen weitere Kriterien verstoßen. Diese sind einerseits Umsatzgrenzen (z.B. abgeleitet aus der Konsultationsfassung der BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen) und andererseits Ratings hinsichtlich Governance und kontroversem Unternehmensverhalten. Die Methodik zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen kann der Website der Gesellschaft entnommen werden.
Datenquellen und -Verarbeitung
Die Gesellschaft misst den Anteil nachhaltiger Investitionen i.S.d. Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung (SFDR) anhand einer selbst entwickelten Methodik. Im Rahmen dieser Methodik wird in erster Linie auf das Sustainable Development Goal (SDG)-Bewertungsmodell eines renommierten ESG-Datenanbieters abgestellt.

Die Gesellschaft greift ausschließlich auf Daten etablierter Drittanbieter zurück. Die Auswahl der Datenanbieter erfolgt über einen strengen Einkaufs-und Bestellprozess in dessen Verlauf das Vorliegen eigener Prüf- und Qualtitätssicherungsstandarts bei den Datenanbietern der Gesellschaft geprüft wird. Die Gesellschaft greift auf diese etablierten Prüfprozesse der Anbieter zurück.

Die Gesellschaft verwendet ausschließlich Daten etablierter Datenabieter, eine weitere Aufbereitung der Daten findet nicht statt

Die Gesellschaft verwendet ausschließlich Daten etablierter Datenabieter eigene Schätzungen für fehlende Daten werden nicht vorgenommen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsreportings der Gesellschaft sowie der Vorvertraglichen Informationen wird exiplizit auf die tatsächliche Abdeckung bzw. die Datenverfügbarkeit zu einzelnen Themenblöcken hingewiesen

Beschränkung hinsichtlich der Methoden und Daten
Die Gesellschaft verwendet auschließlich Daten renomierter externer Datenabieter und führt kein eigenes Nachhaltigkeitsresearch durch. Aus diesem Grund werden keine Schätzungen für fehlende Datenpunkte vorgenommen, so dass mangelnde Daten ein limitiernder Faktor für die Methodologie sind.

Sorgfaltspflicht
Die Gesellschaft verwendet Daten renomierter externer Datenanbieter sowohl im Management nachhaltiger Anlagestrategien als auch in der Investmentcompliance über die sowohl Pre-Trade als auch Post-Trade Überprüfungen vorgenommen werden.

MITWIRKUNGSPOLITIK
Die Gesellschaft ist in ihrem Namen und mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem thematisch orientierten Pooled-Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Damit schafft die Gesellschaft für sich und die Anleger ihrer Sondervermögen eine kosteneffiziente Möglichkeit, weltweit gemeinsam mit anderen Anlegern und den Unternehmen an der Verbesserung ihres Risikomanagements und ihrer ESG-Performance zu arbeiten.Der globale Investorenpool mit gleichgesinnten Investoren ermöglicht es hierbei, mehr Einfluss auszuüben, als wenn die Gesellschaft oder einzelne Anleger dies allein durchführen würden.

Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels
Der Fonds verfolgt ein aktives Anlagekonzept.







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