
Rezession wird Fed und EZB bremsen
Sowohl die US-Notenbank Fed als auch die EZB sind immer noch dabei, ihre grobe Fehleinschätzung in Sachen Inflation auszubügeln. In dieser bzw. der nächsten Woche dürften beide Notenbanken einen erneuten Jumbo-Zinsschritt um 75 Bp folgen lassen. Die Fed Funds Target Rate wird am Jahresende voraussichtlich bei 4,50% liegen, der Einlagensatz der EZB bei 2,00%.
Vor dem Hintergrund einer bis zuletzt robusten wirtschaftlichen Entwicklung sowie einer günstigen Lage am Arbeitsmarkt können sich Fed und EZB noch voll und ganz auf die Bekämpfung des Inflationsschocks fokussieren. Wir rechnen allerdings damit, dass sich dies in absehbarer Zeit ändert. Sowohl die USA als auch die Eurozone werden unserer Einschätzung nach im Winterhalbjahr 2022/2023 in eine ausgewachsene Rezession kippen.
Infolge des stark eingetrübten Wirtschaftsumfelds werden die Währungshüter dies und jenseits des Atlantiks ihren Fuss von der geldpolitischen Bremse nehmen. Ermöglicht wird eine Anpassung der Geldpolitik durch die sich anbahnende Trendwende bei der Inflation. Nachdem der Teuerungszenit in den USA mit 9,1% bereits im Sommer überschritten wurde, war das in der Eurozone unserer Einschätzung nach im September mit 9,9% der Fall. In den kommenden Quartalen wird der Preisauftrieb jeweils spürbar nachlassen.
In den Vereinigten Staaten beispielsweise erwarten wir einen Rückgang der Inflationsrate bis Mitte des nächsten Jahres in Richtung 3,0%, bis Ende 2023 sogar in Richtung 2,0%. Eine wichtige Rolle spielen hierbei Basiseffekte bei den Energiepreisen. Diese dürften im kommenden Jahr stagnieren oder leicht sinken, nachdem sie 2022 voraussichtlich um 25% zulegen werden. Das wird den Anstieg der Verbraucherpreise 2023 um gut 2,0%-Punkte dämpfen. Der sich abzeichnende Rückgang der Gebrauchtwagenpreise und die rückläufigen Krankenversicherungsprämien werden zusammen weitere knapp 2,0%-Punkte Entlastung beisteuern. Allein diese drei Positionen werden mithin zu einer Halbierung der Inflationsrate von 8,0% in diesem Jahr führen. Zusätzliche Entlastung erwarten wir aus dem Auslaufen der Corona-Nachholeffekte, welche die Teuerung in diesem Jahr merklich angeheizt haben.
Ein ähnliches Szenario deutet sich für die Eurozone an. Die inzwischen in fast allen Mitgliedsländern erfolgte Einführung eines Gas- bzw. Strompreisdeckels wird unseren Berechnungen zufolge dazu führen, dass die Energiepreise im kommenden Jahr stagnieren, nachdem sie im laufenden Jahr um rund 35,0% ansteigen werden. Das allein wird den Inflationsdruck 2023 um etwa 4,0%-Punktedämpfen. Einzelne Euroländer werden einen Rückgang der jahresdurchschnittlichen Inflationsrate auf 0,0% verzeichnen, mit zwischenzeitlich sogar merklich negativen Teuerungsraten. Die Inflationsrate in der Eurozone wird vor diesem Hintergrund bis Mitte 2023 auf 5,0% zurückgehen und Ende des nächsten Jahres nur noch leicht über dem Inflationsziel der EZB liegen.
Fed und EZB können im kommenden Jahr also für sich reklamieren, bei der Inflationsbekämpfung erfolgreich gewesen zu sein. Damit ergibt sich Spielraum, das ungünstige Konjunkturumfeld verstärkt in die geldpolitischen Überlegungen einzubeziehen. Wir gehen daher davon aus, dass beide Notenbanken die Leitzinsen im kommenden Jahr nicht weiter anheben. Die US-Währungshüter dürften ab Mitte 2023 sogar dazu übergehen, die Leitzinsen wieder zu senken. Die an den Geldterminmärkten gepreisten Zinserwartungen halten wir mithin in beiden Fällen für stark überzogen.
Rechtlicher Hinweis
Die in diesem Beitrag gegebenen Informationen, Kommentare und Analysen dienen nur zu Informationszwecken und stellen weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Anlageinstrumenten dar. Die hier dargestellten Informationen stützen sich auf Berichte und Auswertungen öffentlich zugänglicher Quellen. Obwohl die Bantleon AG der Auffassung ist, dass die Angaben auf verlässlichen Quellen beruhen, kann sie für die Qualität, Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Angaben keine Gewährleistung übernehmen. Eine Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die sich aus der Nutzung dieser Angaben ergeben, wird ausgeschlossen. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung zu.

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