Wie bewerten Kreditinstitute die »Bantleon Fonds« im Rahmen der Grosskreditgrenzen § 13 und § 14 KWG?

Der Kreditnehmer im Sinne der §§ 13 und 14 KWG wird gemäss § 6 GroMiKV nach dem »Basis- oder Alternativansatz« bestimmt. Beim »Basisansatz« wird das Fondsvermögen als ein Kreditnehmer betrachtet und unterliegt damit den Melde- und Einzelobergrenzen gemäss § 13 KWG. Deshalb wird in der Regel nach dem »Alternativansatz« verfahren. Kreditnehmer sind entsprechend der Vorgehensweise im Depot A die einzelnen Anleihenschuldner im Fondsvermögen. Zur Anwendung des »Alternativansatzes« erhalten Kreditinstitute einen Monatsreport mit den prozentualen Anteilen der einzelnen Schuldner.