Besteht für Wertpapierfirmen eine Meldepflicht nach Art. 26 MiFIR, wenn Anteile von »Bantleon Publikumsfonds« Gegenstand des Geschäfts sind?

Es kommt darauf an, auf welchem Wege das Geschäft abgewickelt wird. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an »Bantleon Publikumsfonds« durch die Bantleon Invest GmbH (als KVG) als Primärmarktgeschäfte stellen kein Geschäft im Sinne von Art. 26 MiFIR dar. Damit unterliegen sie auch nicht der Meldepflicht nach Art. 26 MiFIR. Von der Meldepflicht aus Art. 26 MiFIR erfasst sind hingegen der Kauf und Verkauf von Anteilen an »Bantleon Publikumsfonds« an der Börse sowie im Rahmen etwaiger Ketten aus Kommissionsgeschäften, Botenschaften, Stellvertretungen und Festpreisgeschäften, die vom Kunden bis zum Erwerbs- oder Veräusserungsgeschäft am Handelsplatz reichen (Sekundärgeschäft).